Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzmanufaktur Heidelberg

 
  1. Die Anmeldung zu einem Tanzkurs ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr. Dies gilt auch, wenn nicht alle Unterrichtsstunden in Anspruch genommen werden.
  2. Die Kursgebühren sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen und verstehen sich pro Person incl. MWST.
  3. Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt in der Regel per Bankeinzug.
  4. Gebuchte Kurse können bis zu 10 Tagen vor Kursbeginn schriftlich gekündigt werden. Danach ist das volle Kurshonorar zu entrichten. Rückzahlungen erfolgen nicht. In begründeten (Krankheits-)Fällen kann eine entrichtete Kursgebühr auf ein anderes Angebot gutgeschrieben werden.
  5. Kann ein Kurs aus zwingenden Gründen nicht bis zum Ende durchgeführt werden, wird das Resthonorar für einen späteren Kurs gutgeschrieben. Dies gilt jedoch erst ab drei versäumten Abenden. Rückzahlungen erfolgen auch hier nicht. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Urlaub und geschäftliche Abwesenheitsgründe gelten nicht als Stornogrund.
  6. Versäumte Stunden können nur nach Absprache, Möglichkeit und Angebotslage in Parallelkursen nachgeholt werden.
  7. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z.B. zu geringe Kursbelegungszahl, Erkrankung eines Tanzlehrers) behalten wir uns vor, Kurse zusammenzulegen, abzusagen oder in andere Kursräume zu verlegen. Bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung wird der Tanzmanufaktur Heidelberg die Möglichkeit eingeräumt, Kurse auszusetzen, Kurseinheiten ersatzweise zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen und/oder von Präsenz- auf Onlinekursbetrieb umzustellen.
  8. Das Tanzen oder der Aufenthalt in den Räumen der Tanzmnufaktur Heidelberg, oder in denen für Unterricht oder Veranstaltungen angemieteten Räumlichkeiten, sowie die An- und Abreise geschehen auf eigene Gefahr. Wir haften nur für Schäden, soweit uns oder unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für Garderobe kann nicht gehaftet werden.
  9. Ein gründlicher und erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden. Im Falle ungebührlichen Verhaltens (z.B. Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigungen, Störungen des Unterrichts etc.) kann der Betreffende ohne Anspruch auf ganze oder anteilige Rückerstattung oder Verrechnung vom bereits bezahlten Kurshonorar vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden.
  10. Anzahl und Länge von Unterrichtseinheiten pro Kurs können differieren. Sie sind jedoch für den entsprechenden Kurs festgelegt und im Prospekt oder der Kursbeschreibung im Internet ersichtlich. Die Einbringung einer kurzen Pausenzeit obliegt dem jeweiligen Tanzlehrer.
  11. Das Kursprogramm ist urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte, auch an Tanzschüler aus niedrigerer, höherer oder anderer Kursstufen ist ausdrücklich untersagt. Ebenso ist das Aufzeichnen von Unterrichtsstunden nicht gestattet. Bei Verstoß behält sich die Tanzmanufaktur Heidelberg Regressansprüche vor.
  12. Die Clubtanzkurse (= fortlaufende Kurse)  finden ganzjährig statt an insgesamt 36 Kurswochen pro Jahr. In den Schulferien und den gesetzlichen Feiertagen Baden-Württembergs findet kein Unterricht statt.
  13. Der Mitgliedsbeitrag der Clubkurse ist als Jahresbeitrag für 36 Einheiten berechnet. Er ist in 12 gleich hohen monatlichen Teilbeträgen zahlbar und ist deshalb auch in der unterrichtsfreien Zeit geschuldet. 
  14. Der Mitgliedsbeitrag der Clubtanzkurse ist zahlbar per Lastschrifteinzugsverfahren zwischen dem jeweils 1. und 5. des Monats, in dem er fällig ist. Kann die Forderung nicht eingezogen werden, gehen entstandene Rücklastschriftgebühren zu Lasten des Mitglieds.
  15. Die Vertragsdauer in den Clubtanzkursen umfasst jeweils ein Quartal (=3 Monate) und verlängert sich automatisch und fortlaufend um jeweils ein weiteres Quartal.
  16. Der bei Vetragsabschluß vereinbarte Kursbeitrag wird als bindend anerkannt.  Ein Fernbleiben vom Unterricht führt nicht zu einer Verminderung des Beitrages.
  17. Eine Kündigung der Clubmitgliedschaft kann jeweils zum Quartalsende erfolgen. Kündigungen können ausschließlich in schriftlicher Form erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss der Tanzschule bis zum 15. Februar für das 1. Quartal, bis zum 15. Mai für das 2. Quartal, bis zum 15. August für das 3. Quartal und bis zum 15. November für das 4. Quartal vorliegen. Die Kündigung ist erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
  18. Von uns angefertigte Foto- und Filmaufnahmen werden durch das Betreten unserer Räumlichkeiten ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben. Auf Wunsch entfernen wir im Internet ausgestellte Fotos auch wieder. Ein rechtlicher Anspruch besteht jedoch nicht.
  19. Das Rauchen ist in allen unseren Räumlichkeiten nicht gestattet.
  20. Das Konsumieren mitgebrachter Getränke in den Tanzschulräumlichkeiten ist nicht gestattet.
  21. Gemäß Datenschutzgesetz werden die Daten ausschließlich tanzschulintern verarbeitet und selbstverständlich vertraulich behandelt. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Änderungen der persönlichen Daten sind der Tanzschule umgehend mitzuteilen.
  22. Mit Betreten der Kurs- oder Veranstaltungsorte der Tanzmanufaktur Heidelberg sowie mit Anmeldung zu einem Kurs werden diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und als bindend anerkannt.

Stand: 21.12.2020